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Gasleitungsprüfung

06.10.2024 00:21 Uhr
Siegfried Gall

Gebäudeeigentümer bzw. Betreibern von Gasfeuerstätten obliegen gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) die Verkehrssicherungspflichten für die Gasinstallation in ihrem Anwesen. Darüber hinaus ergeben sich für Vermieter entsprechende Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Eine Gasanlage muss sicher sein und es auch bleiben!

gasleitungsprüfung

Das bedeutet, dass Gebäudeeigentümer und Vermieter für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.
- Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW G600 alle 12 Jahre (besser alle 6 Jahre) durch ein eingetragenes Vertrags-Installationsunternehmen - jährlich alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb des Gebäudes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Diese Arbeiten können Sie auch mir übertragen. Wir sind ein vom örtlichen Energieversorger anerkanntes Vertrags-Installationsunternehmen.

Ausführlicher Prüfbericht

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitungen regelmäßig überprüft wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen sicher entlasten.

Ihre Vorteile:

- keine Anfahrtskosten
- Fachkompetente Kontrolle Ihrer Gasinstallation
- Sofortmaßnahmen im Bedarfsfall z.B. bei Gasgeruch
- mehr Sicherheit für Hausbesitzer und Vermieter
- Schäden werden frühzeitig erkannt
- Erhöhung der Betriebssicherheit
- Umfassender Prüfbericht als Nachweis bei haftungsrechtlichen Ansprüchen im Schadensfall
- Kostengünstige, kompetente und neutrale Durchführung

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Gebäude?

Durch den beigemischten sehr intensiven Duftstoff riechen Sie schon kleinste Gasmengen. Bewahren Sie im Ernstfall die Ruhe und beachten Sie nachfolgende Punkte:
- Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen!
- Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
- Keine elektrische Geräte benutzen, kein Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
- Falls möglich Gaszähler-Absperreinrichtung oder Hauptabsperreinrichtung (HAE) schließen!
- Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln, Gebäude verlassen!
- Den Bereitschaftsdienst des Gasversorgers benachrichtigen! Hierfür einen Telefonanschluss außerhalb des Hauses benutzen!
- Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alarmieren!

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