SEITE: 257 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater & Heizungsbaumeister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

29.03.2024 09:04 Uhr
Siegfried Gall

Der Auftragnehmer ist Schornsteinfegermeister sowie Installateur- und Heizungsbaumeister. Er bietet dem Auftraggeber bedarfsgerechte Lösungen für Probleme und Antworten auf Fragestellungen aus dem gesamten Gebiet des Heizungs- und Sanitärwesens – von der Energieberatung bis zum Einbau kompletter Anlagen. Der Auftragnehmer verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und steht mit seinem Namen für eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung.

 Im Falle der Lieferung oder des Kaufs von Teilen und Material stehen dem Auftraggeber bei Vorliegen von Mängeln grundsätzlich die gesetzlich normierten Rechte zu.
Seine Ansprüche sind hierbei nach Wahl des Auftragnehmers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Teile und Materialien bleiben bis zur Erfüllung der dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüche sein Eigentum.

 Im Falle der Erbringung von Werkleistungen stehen dem Auftraggeber bei Vorliegen von Mängeln ebenfalls grundsätzlich die gesetzlich normierten Rechte zu. Mängel solcher Leistungen, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden wie folgt durch Nacherfüllung beseitigt:
Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ingebrauchnahme.
Zur Nacherfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren.
Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Nacherfüllung befreit.
Wenn der Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Auftraggeber eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben.
Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Für die Nacherfüllung haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden.

Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, sowie nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 Sofern die Werkleistung in der Ausstellung eines Energieausweises für den Auftraggeber besteht, erfolgt die Ausstellung auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude sowie der dortigen Anlagen für Heizung und Warmwasserbereitung.
Allgemein liegen der Ausstellung zugrunde die standardisierten Bilanzierungsverfahren und die jeweils gültigen gesetzlichen Normen.
Ausschließlich auf diesen Grundlagen übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für eine korrekte Berechnung und damit Ausstellung des Energieausweises.
Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann der Auftragnehmer keine Gewähr übernehmen.

 Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen stehen dem Auftraggeber wiederum grundsätzlich die gesetzlich normierten Rechte zu. Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber erleidet, oder für Schäden, die an vom Auftraggeber eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle:

SSH der HWK Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover    oder der  Bauschlichtungsstelle bei der HWK Oldenburg, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg

verhandelt werden.

Zur Geschäftsanbahnung/ Lieferung von Waren/ Abschätzung des Vorleistungsrisikos/ Bestellung von Waren/ werden wir von der ETI experts GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über Sie einzuholen und diese bei uns zu speichern. Hiervon möchten wir Sie informieren, um der Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz nachzukommen.

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.